• Jedes Mitglied ist verpflichtet

     

    Regeln

    • Jedes Mitglied ist verpflichtet, den jährlichen Beitrag von 15 Euro zu entrichten
    • In der Regel finden einmal monatlich Mitgliedertreffen statt auf denen mehrheitliche Entscheidungen getroffen werden..
    • Informationen über Mitgliedertreffen, Veranstaltungen, Planungen finden sich im Internet unter www.kasselerkuenstlerkreis.de. Hier sind auch Namen und Adressen der KKK-Mitglieder aufzusuchen.
    • Bei Veranstaltungen, bei denen ein Eintrittspreis zu entrichten ist, entfallen 10 % davon auf den KKK.
    • Mitglieder des KKK  können nur aktiv Kunstschaffende sein.
    • Jedes Mitglied kann für sich Veranstaltungen wo und wann auch immer organisieren. Wenn jedoch eine solche Veranstaltung als KKK-Veranstaltung deklariert ist, bedarf sie der mehrheitlichen Zustimmung der KKK-Mitglieder bei einem der Treffen.
    • Mitglieder, die eine Veranstaltung des KKK (Lesung, Ausstellung, Musik) bestreiten, sind sowohl für die Werbung im Vorfeld (Flyererstellung, Pressearbeit etc.) als auch die Organisation (Veranstaltungsort etc.) verantwortlich. Wenn Musik bei der Veranstaltung gespielt wird, ist auch die GEMA zu informieren. (Vordrucke).
    • Kunstschaffende, die sich um eine Mitgliedschaft im KKK bewerben, können zunächst an einem der Treffen des KKK als Gäste teilnehmen. Zu einem weiteren der monatlich stattfindenden Treffen wird die Bewerberin/der Bewerber dann gebeten, sich etwa 15 bis 20 Minuten mit seiner Kunst vorzustellen (Lesung eigener Texte, Beispiele aus Malerei oder Grafik, Musikalische Beiträge). Die Entscheidung über eine Mitgliedschaft fällt danach die jeweilige Fachgruppe (Literatur, Kunst, Musik) des Kasseler Künstler Kreises.
    • Es wird erwartet, dass jedes Mitglied des KKK möglichst regelmäßig, mindestens aber vier Mal im Jahr an den einmal im Monat stattfindenden Treffen teilnimmt.
    • Teilnahme an den Veranstaltungen des KKK sind Akte der Solidarität.