
- Jedes Mitglied ist verpflichtet
Regeln
- Jedes Mitglied ist verpflichtet, den jährlichen Beitrag von 15 Euro zu
entrichten
- In der Regel finden einmal monatlich Mitgliedertreffen statt auf denen
mehrheitliche Entscheidungen getroffen werden..
- Informationen über Mitgliedertreffen, Veranstaltungen, Planungen finden
sich im Internet unter
www.kasselerkuenstlerkreis.de. Hier sind auch Namen und Adressen der
KKK-Mitglieder aufzusuchen.
- Bei Veranstaltungen, bei denen ein Eintrittspreis zu entrichten ist,
entfallen 10 % davon auf den KKK.
- Mitglieder des KKK können nur aktiv Kunstschaffende sein.
- Jedes Mitglied kann für sich Veranstaltungen wo und wann auch immer
organisieren. Wenn jedoch eine solche Veranstaltung als KKK-Veranstaltung
deklariert ist, bedarf sie der mehrheitlichen Zustimmung der KKK-Mitglieder
bei einem der Treffen.
- Mitglieder, die eine Veranstaltung des KKK (Lesung, Ausstellung, Musik)
bestreiten, sind sowohl für die Werbung im Vorfeld (Flyererstellung,
Pressearbeit etc.) als auch die Organisation (Veranstaltungsort etc.)
verantwortlich. Wenn Musik bei der Veranstaltung gespielt wird, ist auch die
GEMA zu informieren. (Vordrucke).
- Kunstschaffende, die sich um eine Mitgliedschaft im KKK bewerben, können
zunächst an einem der Treffen des KKK als Gäste teilnehmen. Zu einem weiteren
der monatlich stattfindenden Treffen wird die Bewerberin/der Bewerber dann
gebeten, sich etwa 15 bis 20 Minuten mit seiner Kunst vorzustellen (Lesung
eigener Texte, Beispiele aus Malerei oder Grafik, Musikalische Beiträge). Die
Entscheidung über eine Mitgliedschaft fällt danach die jeweilige Fachgruppe
(Literatur, Kunst, Musik) des Kasseler Künstler Kreises.
- Es wird erwartet, dass jedes Mitglied des KKK möglichst regelmäßig,
mindestens aber vier Mal im Jahr an den einmal im Monat stattfindenden Treffen
teilnimmt.
- Teilnahme an den Veranstaltungen des KKK sind Akte der Solidarität.